Todesfall – was tun?

Am Ende des Lebens ist eine kirchliche Begleitung für viele Menschen wertvoll und wichtig.
Gerne können Sie mit dem Pfarramt einen Termin vereinbaren. Zusammen nochmals beten und Abschied nehmen steht dabei im Vordergrund.

Eine „letzte Ölung“ oder ein anderer Ritus beim Tod selbst ist nach evangelischem Verständnis nicht notwendig, in der Regel kann aber ihre Seelsorgerin, ihr Seelsorger Sie auch in dieser Zeit begleiten und etwa am Totenbett nochmals zusammen beten. Sollte nur ein Anrufbeantworter im Pfarramt rangehen, so meldet sich dieses in den meisten Fällen direkt am selben Tag noch zurück.

Beim Tod eines Angehörigen ist zunächst der Arzt zu benachrichtigen, nur er allein kann und darf den Tod feststellen!
In der Regel wird dann das Bestattungsunternehmen informiert, dieses nimmt dann Kontakt mit dem Pfarrer, der Pfarrerin auf, um einen Termin für die Bestattung oder die Aussegnung auszumachen. Aufgrund der vielen Terminpartner (Friedhöfe, Bestattungsunternehmer und evtl. Krematorien, Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie Angehörigenwünsche und Terminvorgaben durch das Gesetz) ist ein Ausgleich der Interessen notwendig.

Sie können sicher sein, an diesem wichtigen Punkt in ihrem Leben lässt Sie Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer nicht allein!
Sollte ihr Pfarrer verhindert sein, ist immer für Ersatz gesorgt.

Im Trauergespräch bereiten Sie mit der Pfarrerin, dem Pfarrer die Beerdigung vor und haben Zeit für seelsorgerliche Belange.
Insbesondere die Trauerrede soll die Tote, den Toten nochmals würdigen und ins Licht der göttlichen Verheißung stellen: Die Auferstehung ist uns zugesagt.

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