Das Patenamt
Jedes Kind bis zum Konfirmationsalter braucht einen Paten oder eine Patin.
Der oder die Patin soll die Eltern bei der christlichen Erziehung des Täuflings beistehen und das Kind im Glauben wie im Leben begleiten. Aus diesem Grund muss eine Patin oder ein Pate einer christlichen Kirche angehören und selbst getauft sein.
Taufzeugen
Freunde und Verwandte, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt leider nicht übernehmen. Sie können aber „Taufzeuge“ werden und sich gerne auch am Taufgottesdienst beteiligen, zum Beispiel durch die Gestaltung einer Fürbitte.
Die Patenbescheinigung
Patinnen und Paten, die nicht Mitglied der St. Petrusgemeinde sind, benötigen eine sogenannte Patenbescheinigung, das heisst einen Nachweis, dass sie getauftes Mitglied einer christlichen Kirche sind. Einen solchen Nachweis bekommen Sie im Pfarrbüro der Kirchengemeinde, der Sie angehören.
Mehr als eine Patin, mehr als einen Paten?
Jeder Täufling benötigt einen Paten / eine Patin. Es kann auch mehrere Paten geben.