Alle Kirchensteuern und Zuwendungen an die Kirche sind steuerlich absetzbar. Was nicht unter „Zuwendungen“ fällt siehe unten.
- Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird automatisch vom Finanzamt erhoben. Die 9% (in Bayern nur 8%) beziehen sich dabei nur auf die Steuern, die Sie zahlen, nicht auf das Einkommen!!
Für jedes Kind zahlen Sie weniger. (Beispiele)
Die gezahlte Kirchensteuer verringert die Steuerschuld des nächsten Jahres (bei den Sonderausgaben)!
- Kirchgeld
Da das Kirchgeld offiziell ein Teil der Kirchensteuer ist, sind die Zahlungen voll abzugsfähig (bei den Sonderausgaben wie Kirchensteuer oben).
- Spenden
Spenden sind prinzipiell abzugsfähig, auch für kirchliche Zwecke (bei den Sonderausgaben, extra Kategorie „Spenden“).
- Was bringt das? Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Die Höhe der Steuerersparnis ist nicht immer gleich. Die Steuerschuld wird natürlich pro Spende niedriger (bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens darf man absetzen!), meist sparen Sie etwa 30 Prozent des Spendenwerts.
Beispiel: Sie haben Beiträge an die Kirche (alle genannten Arten) von 300 Euro gezahlt, dann ist 100 Euro Steuerersparnis realistisch.
- Zuwendungsbestätigungen
Über geleistete Kirchgelder und Kirchensteuern erhalten Sie gesondert Bestätigungen.
Die Spenden unter 200 Euro sind prinzipiell steuerlich über den Kontoauszug absetzbar. Wir versenden dennoch in den meisten Fällen auch unter 200 Euro eigene Zuwendungsbestätigungen, ab 200 Euro ohnehin.
Die Ausnahme bilden Spenden, die anonymisiert gegeben wurden (Kollekten, Klingelbeutel, Barspenden an die Pfarrerin). Hier ist eine Zuordnung nicht möglich!
- Sachspenden
Wenn Sie eine Quittung vorlegen können wir Zuwendungsbestätigungen in bestimmten Fällen auch für Sachspenden ausstellen. Oft ist das allerdings in der Praxis schwierig.
Der transparentere Weg: Sie lassen sich die Quittung ausbezahlen und spenden (natürlich freiwillig) diesen oder einen ähnlichen Betrag.
- Was nicht unter „Zuwendungen“ fällt.
Natürlich sind Spenden freiwillig.
Gebühren, Mieten und ähnliches sind nicht freiwillig und nicht absetzbar, da ein wirtschaftlicher Gegenwert entstanden ist.
Die Miete des Gemeindehauses ist nicht steuerlich absetzbar.
Die Gebühr für die Konfirmandenfreizeit ebenso natürlich nicht.Ebenso gibt es auch sogenannte Kasualgebühren: Beispiel: Um die Kosten einer Hochzeit zu decken, wird eine Gebühr verlangt. Von dieser Gebühr wird die Organistin und der Meßner bezahlt und andere anfallende Kosten (für das Ausstellen von Urkunden, für Fahrten des Pfarrers etc.).
Zu unterscheiden ist die Spende beim Anlass: Viele Brautpaare spenden (über die Kasualgebühr hinaus) für kirchliche Zwecke, diese ist natürlich absetzbar.